AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
InetX Services GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Verkäufe der InetX Services GmbH im Bereich IT-Consulting, IT-Security, System- und Netzwerkadministration, Projektmanagement sowie für die Beschaffung und den Verkauf von Hardware- und Softwareprodukten.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich durch die InetX Services GmbH anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Die InetX Services GmbH erbringt IT-Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Planung, Konzeption, Implementierung, Administration, Wartung und Support von IT-Systemen, Netzwerken, Sicherheitslösungen und Applikationen.
Zusätzlich übernimmt die InetX Services GmbH als Partner bzw. Wiederverkäufer die Beschaffung, Lieferung und Weiterveräusserung von Hardware- und Softwareprodukten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
3. IT-Consulting- und Dienstleistungsleistungen
Beratungs-, Projekt- und Consulting-Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Basis allgemein anerkannter technischer Standards, Frameworks und Best Practices.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sicherheitsrelevanter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Verkauf und Beschaffung von Hardware und Software
Die InetX Services GmbH beschafft Hardware- und Softwareprodukte im Auftrag des Kunden über Hersteller oder autorisierte Distributoren.
Es gelten ergänzend die jeweiligen:
- Garantie- und Gewährleistungsbedingungen der Hersteller
- Lizenz-, Nutzungs- und Supportbedingungen der Softwareanbieter
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Die InetX Services GmbH übernimmt keine Haftung für Funktionsumfang, Updates, Support, Verfügbarkeit oder Lebenszyklusentscheidungen von Drittprodukten.
5. Vorauszahlungspflicht bei Hardware und Software
Für die Beschaffung und den Verkauf von Hardware und/oder Software gilt grundsätzlich vollständige Vorauszahlung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Bestellungen bei Herstellern oder Distributoren werden erst nach Zahlungseingang ausgelöst.
- Lieferfristen beginnen erst ab Zahlungseingang.
- Sonderanfertigungen, projektspezifische Hardware, Softwarelizenzen, Subskriptionen oder Abonnemente sind von Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen, sofern dies durch den Hersteller oder Distributor ausgeschlossen ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
6. Rückgabe, Rückerstattung und Widerruf
- Kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht
Für Verträge zwischen der InetX Services GmbH und ihren Kunden besteht – soweit gesetzlich zulässig – kein Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht. - Ausschluss von Rückerstattungen
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen, insbesondere bei:- Hardware
- Softwarelizenzen
- Subskriptionen und Abonnements
- projektspezifisch beschafften Produkten
- Ausnahme: Garantiefälle
Davon ausgenommen sind nachweisliche Mängel im Rahmen der Herstellergarantie.
In diesen Fällen erfolgt die Abwicklung ausschliesslich gemäss den Garantie- und RMA-Bedingungen des jeweiligen Herstellers. - Dienstleistungen
Bereits erbrachte oder begonnene Dienstleistungen und Projektleistungen sind nicht rückerstattungsfähig.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten, Ansprechpartner und Ressourcen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und können zusätzlich verrechnet werden.
8. Haftung
Die Haftung der InetX Services GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste, Betriebsunterbrüche oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden infolge von:
- Cyberangriffen, Malware, Ransomware oder Sicherheitsvorfällen
- Fehlkonfigurationen oder Fehlfunktionen von Hard- oder Software
- Ausfällen von Drittanbietern, Internet- oder Cloud-Diensten
- Nichteinhaltung empfohlener Sicherheits-, Backup- oder Update-Massnahmen
Der Kunde ist selbst verantwortlich für eine angemessene Datensicherung und Wiederherstellungsstrategie.
9. Gewährleistung und Garantieleistungen
9.1 Herstellergarantie
Für gelieferte Hardware- und Softwareprodukte gelten ausschliesslich die Garantie-, Gewährleistungs- und Supportbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Softwareanbieters.
Die InetX Services GmbH tritt hierbei als Wiederverkäufer bzw. Vermittler auf.
9.2 Umfang der Garantie
Die Garantie beschränkt sich auf Material- oder Herstellungsfehler im Rahmen der vom Hersteller definierten Bedingungen.
9.3 Abwicklung von Garantiefällen (RMA)
Garantiefälle werden gemäss den Vorgaben des Herstellers abgewickelt.
Die InetX Services GmbH unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Koordination, übernimmt jedoch keine Garantie für Bearbeitungsdauer, Ersatzlieferungen oder Entscheidungen des Herstellers.
9.4 Keine eigene Garantie
Eine eigene Garantie der InetX Services GmbH besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
11. Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden gemäss Angebot, Vertrag oder auf Aufwandbasis verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die InetX Services GmbH berechtigt:
- Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen
- Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verrechnen
12. Empfehlungs- und Hinweisklausel
Empfehlungen, Hinweise oder Best-Practice-Vorschläge der InetX Services GmbH stellen keine Garantie für einen bestimmten Erfolg dar.
Die Umsetzung erfolgt auf Verantwortung des Kunden, insbesondere hinsichtlich rechtlicher, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der InetX Services GmbH.
